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Aktuelles

Neues vom Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda (WAZ)

 

Der Zweckverband muss noch bis zum 31.12.2021 Beitragsbescheide für Grundstücke, die bis Ende 2016 vollständig abwassertechnisch erschlossen waren, an die betreffenden Eigentümer versenden, um die sogenannte Festsetzungsverjährung abzuwenden.

Unsere Kanzlei ist vom 23.12.2021 bis 03.01.2022 bedingt durch die Weihnachtsfeiertage und die Feiertage zum Jahreswechsel geschlossen. Bitte beachten Sie zur Meidung von Nachteilen meine Hinweise in dieser Rubrik mit der Überschrift „Neue Beitragsbescheide …“

Notfalls legen Sie selbst fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid ein und vereinbaren gleich im neuen Jahr einen Termin mit meiner Kanzlei.

 

 

Covid 19 - Wir beraten und vertreten Sie auch weiterhin

Auf Grund der anhaltenden Situation im Umgang mit dem Corona-Virus und der hierzu empfohlenen Einschränkungen bitten wir Sie, von uns benötigte oder angeforderte Unterlagen in unseren Briefkasten einzulegen, sofern bei Ihnen Erkältungssymptome vorliegen.

Sofern Sie einen Beratungstermin wünschen, bitten wir um telefonische Terminsvereinbarung oder Sie senden uns Ihr Anliegen per E-Mail oder Fax zu. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. In den Besprechungen tragen wir eine Mund-/Nasenbedeckung und fordern dies auch von unseren Besuchern.

 

Wir danken für Ihr Verständnis

 

 

Neue Beitragsbescheide des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda (WAZ)

Nachdem das Verwaltungsgericht Gera im Frühjahr 2014 in dem von meiner Kanzlei geführten Verfahren (Az. 2 K706/13) die Nichtigkeit der Beitragssatzung für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung festgestellt hat, erhebt der Zweckverband nunmehr auf der Grundlage der geänderten Fassung dieser Satzung vom 26. Januar 2017 erneut Beiträge. Sofern Sie eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung wünschen, vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit meiner Kanzlei. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erfolgen; anderenfalls wird der Bescheid bestandskräftig. Eine Begründung des Widerspruchs erhöht die Erfolgschancen deutlich und wird vom Zweckverband regelmäßig auch eingefordert.

 

 

Vorsorgevollmacht - Wozu?

„Weshalb sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen? Wenn mir etwas zustößt, wird sich meine Familie um alles kümmern!“ Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Eine gesetzliche Vertretung gibt es nur im Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern oder durch Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das hierfür zuständige Amtsgericht. Wenn Sie bereits jetzt selbstbestimmt eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig oder durch Unfall handlungsunfähig werden mit der Wahrung Ihrer Interessen in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten und im Bereich der Gesundheitssorge beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Der Gesetzgeber hat hierzu Vorgaben an den Inhalt und die Ausgestaltung dieser Vollmachten gestellt, so dass eine rechtliche Beratung sinnvoll ist. Hierdurch verhindern Sie die Einsetzung einer unter Umständen für Sie fremden Person als Betreuer durch das Gericht. Natürlich lässt sich die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verknüpfen, die den behandelnden Ärzten verbindliche Vorgaben zum Umfang der Behandlung in bestimmten genau definierten Situationen macht. Zu den genannten Problemkreisen bis hin zur Gestaltung von Testamenten oder Firmennachfolgeregelungen bin ich gern bereit, Sie zu beraten.

 

Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda (WAZ) unterliegt im Musterklageverfahren

Vor 7 Jahren haben sich 156 Mitglieder zur Musterklagengemeinschaft zusammengeschlossen. Ziel dieser Gemeinschaft war es, zu überprüfen, ob die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 26.06.2003 rechtmäßig ist, insbesondere ob die Globalkalkulation, die den satzungsmäßig festgesetzten Beiträgen für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zu Grunde liegt, richtig aufgestellt wurde.

Vor dem Verwaltungsgericht Gera fand im März 2014 ein Erörterungstermin statt, in dem das Verwaltungsgericht ausführte, dass

  1. Die Beitragsatzung des Wasser/Abwasser Zweckverbandes nichtig ist, weil wesentliche Bestandteile einer solchen Satzung durch den Verband keiner Regelung zugeführt wurden und
  2. die Globalkalkulation grob fehlerhaft erstellt wurde, u.a. da Kosten, die vor Neugründung des Verbandes angefallen sind, ungekürzt übernommen wurden und auf der Flächenseite eine zu grobe Kalkulation hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse insbesondere im Stadtbereich von Zeulenroda gewählt wurde.

Am 20.05.2014 teilten die Prozessvertreter des Wasser/Abwasser Zweckverbandes mit, dass man angesichts der klaren Rechtslage kein Urteil durch das Verwaltungsgericht anstrebt, sondern stattdessen den angegriffenen Bescheid aufhebt. Am 04.06.2014 teilte der Wasser/Abwasser Zweckverband mit, dass auch hinsichtlich der übrigen Bescheide der Mitglieder der Klagegemeinschaft Aufhebungs- und soweit Zahlungen geleistet wurden, auch Erstattungsbescheide vorbereitet werden.