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Aktuelles

Neues vom Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda (WAZ)

Die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Gera läuft noch. Ein Rundschreiben an alle meine Mandanten ist unterwegs.

 

Neue Beitragsbescheide des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda (WAZ)

Nachdem das Verwaltungsgericht Gera im Frühjahr 2014 in dem von meiner Kanzlei geführten Verfahren (Az. 2 K706/13) die Nichtigkeit der Beitragssatzung für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung festgestellt hat, erhebt der Zweckverband nunmehr auf der Grundlage der geänderten Fassung dieser Satzung vom 26. Januar 2017 erneut Beiträge. Sofern Sie eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung wünschen, vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit meiner Kanzlei. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erfolgen; anderenfalls wird der Bescheid bestandskräftig. Eine Begründung des Widerspruchs erhöht die Erfolgschancen deutlich und wird vom Zweckverband regelmäßig auch eingefordert.

 

Vorsorgevollmacht - Wozu?

„Weshalb sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen? Wenn mir etwas zustößt, wird sich meine Familie um alles kümmern!“ Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Eine gesetzliche Vertretung gibt es nur im Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern oder durch Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das hierfür zuständige Amtsgericht. Wenn Sie bereits jetzt selbstbestimmt eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig oder durch Unfall handlungsunfähig werden mit der Wahrung Ihrer Interessen in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten und im Bereich der Gesundheitssorge beauftragen wollen, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Der Gesetzgeber hat hierzu Vorgaben an den Inhalt und die Ausgestaltung dieser Vollmachten gestellt, so dass eine rechtliche Beratung sinnvoll ist. Hierdurch verhindern Sie die Einsetzung einer unter Umständen für Sie fremden Person als Betreuer durch das Gericht. Natürlich lässt sich die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verknüpfen, die den behandelnden Ärzten verbindliche Vorgaben zum Umfang der Behandlung in bestimmten genau definierten Situationen macht. Zu den genannten Problemkreisen bis hin zur Gestaltung von Testamenten oder Firmennachfolgeregelungen bin ich gern bereit, Sie zu beraten.